Der gesetzliche Anspruch auf Tagespflege ist gegeben, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann oder diese zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Der monatliche Leistungsanspruch zur Deckung des täglichen Pflegesatzes und der Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschüler/-innen beträgt dabei für die
Eine Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege am selben Tag ist nicht möglich. Wird neben dem Aufenthalt in der Tagespflege ein ambulanter Pflegedienst und/oder Pflegegeld in Anspruch genommen, steht für die Finanzierung der Tagespflege ein geringerer Betrag zur Verfügung. Für nähere Informationen zu den Kombinationsmöglichkeiten von Tagespflege, Pflegegeld und Pflegesachleistungen wenden Sie sich bitte an Ihre AOK.
Informationen zu den Preisen
Preis des Pflegeplatzes:
Der Preis des Tagespflegeplatzes umfasst den täglichen Pflegesatz der Einrichtung und die Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschüler/-innen sowie die entsprechenden Kosten der Unterkunft und Verpflegung.
Anteil der Pflegekasse:
Dies ist der Geldbetrag, der aus der Pflegeversicherung je nach bewilligter Pflegestufe dem Pflegebedürftigen insgesamt für Pflegesachleistungen zur Verfügung steht. Wird neben dem Aufenthalt in der Tages-/Nachtpflege z.B. ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen, kann sich der Anteil der Pflegekasse vermindern. Bei der Umrechnung der monatlichen Höchstbeträge auf den Anteil pro Tag sind wir von durchschnittlich 30,42 Kalendertagen (365 : 12) ausgegangen.
Ihr monatlicher Zahlbetrag:
Dies ist der Eigenanteil, den der Gast für den gewünschten Zeitraum insgesamt an die Pflegeeinrichtung für den Pflegeplatz zu entrichten hat. Ein fester Bestandteil dieses Betrages, der durch den Tagespflege-Gast zu zahlen ist, sind die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie die hinzukommenden Investitionskosten.
Sollten Sie sich entscheiden, eine andere Zeitdauer als die von Ihnen hier genannte Anzahl der Besuchstage zu wählen, verändert sich auf jeden Fall auch der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil. Wir empfehlen für diesen Fall eine neue Berechnung im Pflege-Navigator vorzunehmen.
Investitionskosten:
Investitionskosten decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung (Kaltmiete) der Einrichtung ab. Nähere Informationen finden Sie bei dem grünen Fragezeichen in der Investitionskostenspalte.
Die Investitionskosten werden nicht von der AOK verhandelt und sie werden entweder durch die Einrichtungen selbst freiwillig gemeldet, oder - je nach Stand getroffener Vereinbarung - vom Sozialhilfeträger mitgeteilt. Aus diesem Grund können die hier genannten Angaben ggf. von aktuellen Investitionskosten abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer gewünschten Einrichtung über die für Sie relevanten Investitionskosten bevor Sie sich für eine Einrichtung entscheiden.