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Brambor Pflegedienstleistungen GmbH Tagespflege

Rüderstraße 18
04741 Roßwein

Kontakt:Tagespflege Villa "Zum Rüderpark"
Telefon:034322 / 400-0
Fax:034322 / 400-10
E-Mail:Pflegedienst@brambor.com
Web:http://www.brambor.com
Infos: Preise: Tagespflege - Allgemeiner Pflegesatz

Preise: Tagespflege - Allgemeiner Pflegesatz

Alle Leistungen, die keinen expliziten Hinweis auf Zuzahlungspflicht enthalten, sind im angegebenen Pflegesatz bereits enthalten.

Der gesetzliche Anspruch auf Tagespflege ist gegeben, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden kann oder diese zur Ergänzung und Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Der monatliche Leistungsanspruch zur Deckung des täglichen Pflegesatzes und der Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschüler/-innen beträgt dabei für die

  • Pflegestufe I bis zu 450 Euro
  • Pflegestufe II bis zu 1.100 Euro
  • Pflegestufe III bis zu 1.550 Euro.

Eine Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege am selben Tag ist nicht möglich. Wird neben dem Aufenthalt in der Tagespflege ein ambulanter Pflegedienst und/oder Pflegegeld in Anspruch genommen, steht für die Finanzierung der Tagespflege ein geringerer Betrag zur Verfügung. Für nähere Informationen zu den Kombinationsmöglichkeiten von Tagespflege, Pflegegeld und Pflegesachleistungen wenden Sie sich bitte an Ihre AOK.

Pflegestufe Preis Pflegeplatz pro Tag (in Euro) Eingabe der gewünschten Besuchstage (max. 31 pro Monat) Eigenanteil des Heimbewohners
(in Euro)
Tag 30 Tage
Investitionskosten der gewünschten Besuchstage (in Euro)
[?]
I 29,91 - -
II 38,52 - -
III 41,82 - -
 
Fahrtkosten Die Tagespflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück. Genauere Fahrtkostenregelungen erfragen Sie bitte direkt in der Einrichtung oder bei Ihrer AOK.
mehr Informationen

Informationen zu den Preisen

Preis des Pflegeplatzes:

Der Preis des Tagespflegeplatzes umfasst den täglichen Pflegesatz der Einrichtung und die Ausbildungsvergütung für Altenpflegeschüler/-innen sowie die entsprechenden Kosten der Unterkunft und Verpflegung.

Anteil der Pflegekasse:

Dies ist der Geldbetrag, der aus der Pflegeversicherung je nach bewilligter Pflegestufe dem Pflegebedürftigen insgesamt für Pflegesachleistungen zur Verfügung steht. Wird neben dem Aufenthalt in der Tages-/Nachtpflege z.B. ein ambulanter Pflegedienst in Anspruch genommen, kann sich der Anteil der Pflegekasse vermindern. Bei der Umrechnung der monatlichen Höchstbeträge auf den Anteil pro Tag sind wir von durchschnittlich 30,42 Kalendertagen (365 : 12) ausgegangen.

Ihr monatlicher Zahlbetrag:

Dies ist der Eigenanteil, den der Gast für den gewünschten Zeitraum insgesamt an die Pflegeeinrichtung für den Pflegeplatz zu entrichten hat. Ein fester Bestandteil dieses Betrages, der durch den Tagespflege-Gast zu zahlen ist, sind die Kosten der Unterkunft und Verpflegung sowie die hinzukommenden Investitionskosten.
Sollten Sie sich entscheiden, eine andere Zeitdauer als die von Ihnen hier genannte Anzahl der Besuchstage zu wählen, verändert sich auf jeden Fall auch der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil. Wir empfehlen für diesen Fall eine neue Berechnung im Pflege-Navigator vorzunehmen.

Investitionskosten:

Investitionskosten decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung (Kaltmiete) der Einrichtung ab. Nähere Informationen finden Sie bei dem grünen Fragezeichen in der Investitionskostenspalte.

Die Investitionskosten werden nicht von der AOK verhandelt und sie werden entweder durch die Einrichtungen selbst freiwillig gemeldet, oder - je nach Stand getroffener Vereinbarung - vom Sozialhilfeträger mitgeteilt. Aus diesem Grund können die hier genannten Angaben ggf. von aktuellen Investitionskosten abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer gewünschten Einrichtung über die für Sie relevanten Investitionskosten bevor Sie sich für eine Einrichtung entscheiden.

Infos: Speise- und Getränkeversorgung*

Speise- und Getränkeversorgung*

Weiteres

  • Es wird eine hauseigene Küche angeboten.
Infos: Besuchszeiten*

Besuchszeiten*

Tag von - bis
Mo - Fr 08:00 - 16:00 Uhr
Infos: Weitere Angaben zur Einrichtung*

Weitere Angaben zur Einrichtung*

Wir verfügen über insgesamt 20 Tagespflegeplätze. Durch kommunikative, beschäftigende und therapeutische Maßnahmen trägt die Tagespflege dazu bei, das selbständige Leben der Gäste in der gewohnten häuslichen Umgebung zu erhalten und zu fördern. Sie bietet ein zweites Zuhause, in dem der Tag gemeinsam mit anderen Gästen verbracht wird. Mit gezielter Betreuung durch freundliches und geschultes Fachpersonal werden Interessen, Fähigkeiten und Kräfte erhalten bzw. mobilisiert.
Am Morgen werden die Gäste der Tagespflege von uns abgeholt bzw. werden selbst gebracht. Nach einem gemeinsamen Frühstück finden abwechslungsreiche Programme statt, z.B. Seniorengymnastik, Sitztanz, Spazierengehen in unserem wunderschönen Park, Kochen, Backen und andere hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Gesprächskreise, Gedächtnistraining, medizinisch-pflegerische Versorgung. Je nach Wetterlage wird die Parkanlage zu Spaziergängen oder auch zu anderen Veranstaltungen genutzt. Nach gemeinsamen Mittagessen und eventueller anschließender Mittagruhe im dafür vorgesehenen Ruheraum gibt es zum Tagesabschluss noch ein gemeinschaftliches Kaffeetrinken. Gegen 16.00 oder nach Wunsch der Gäste bzw. der Angehörigen werden diese wieder nach Hause gebracht.
Wie oft die Gäste in unsere Tagespflege kommen, steht jedem frei. Es können einzelne Tage sowie eine gesamte Woche in Anspruch genommen werden. Die Vereinbarung eines Probetages ist jederzeit möglich.
Infos: Heimvertrag*

Heimvertrag*

Ein Unternehmer, der sich im Sinne des § 1 WBVG vertraglich zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- und Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen, hat diesen Vertrag gemäß § 6 WBVG schriftlich abzuschließen. Zudem hat der Unternehmer dem Verbraucher eine Ausfertigung des Vertrags auszuhändigen.


Dabei hat der Vertrag auch bestimmte Mindestinhalte zu umfassen, er muss


  • die Leistungen des Unternehmers nach Art, Inhalt und Umfang einzeln beschreiben
  • die für diese Leistungen jeweils zu zahlenden Entgelte, getrennt nach Überlassung des Wohnraums, Pflege- oder Betreuungsleistungen, gegebenenfalls Verpflegung als Teil der Betreuungsleistungen sowie den einzelnen weiteren Leistungen, die nach § 82 Absatz 3 und 4 SGB XI gesondert berechenbaren Investitionskosten und das Gesamtentgelt angeben
  • die vom Unternehmer vor Vertragsabschluss abgegebenen Informationen - über sein allgemeines Leistungsangebot und über den wesentlichen Inhalt seiner für den Verbraucher in Betracht kommenden Leistungen gemäß § 3 WBVG - enthalten. Mögliche Abweichungen von den vorvertraglichen Informationen gegenüber dem Verbraucher sind dabei kenntlich zu machen.

Weitere Anforderungen können sich aus den heimrechtlichen Regelungen auf Landesebene ergeben.
*) Diese Angaben wurden durch die Pflegeeinrichtungen selbst eingestellt. Der AOK-Bundesverband übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität dieser so gekennzeichneten Informationen, hierfür sind die jeweiligen Pflegeeinrichtungen selbst verantwortlich.